Wie hoch sind die Bußgelder und das Tempolimit? (2024)

Die Niederlande bietet im Frühling mit ihren Tulpenfeldern ein atemberaubendes Schauspiel und sind ein beliebtes Reiseziel. Wer mit dem Fahrzeug durch die Niederlande fährt, muss sich an die örtlichen Verkehrsregeln und das Tempolimit halten. Erfahren Sie hier mehr über:

  • Welche Tempolimits gelten in den Niederlanden für verschiedene Fahrzeugtypen?

  • Welche speziellen Regelungen und Empfehlungen gibt es für Campingfahrzeuge und Gespanne in den Niederlanden?

  • Welche Anforderungen und Empfehlungen gibt es bezüglich Führerschein, Fahrzeugpapieren, Verkehrszeichen, Kindersitzen, Warnwestenpflicht und anderen Mitführpflichten?

  • Brauche ich für die Niederlande eine Vignette oder gibt es Mautgebühren?

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mehr Infos
Wie hoch sind die Bußgelder und das Tempolimit? (1)
Wie hoch sind die Bußgelder und das Tempolimit? (2)
Tempolimits
Camping und Gespanne
Führerschein und Kraftfahrzeug
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Zufahrtsbeschränkungen

Tempolimits

innerorts50
außerorts80
Schnellstraßen1100
Autobahnen2100/120/130

1 · Beschilderung: weißes Auto auf blauem Grund

2 · Tagsüber von 6-19 Uhr 100 km/h, 19 bis 6 Uhr 130 bzw. 120 km/h gemäß Beschilderung. Gilt für Pkw, Motorrad und Wohnmobile bis 3,5 t.

innerorts50
außerorts80
Schnellstraßen1100
Autobahnen2100/120/130

1 · Beschilderung: weißes Auto auf blauem Grund

2 · Tagsüber von 6-19 Uhr 100 km/h, 19 bis 6 Uhr 130 bzw. 120 km/h gemäß Beschilderung. Gilt für Pkw, Motorrad und Wohnmobile bis 3,5 t.

innerorts50
außerorts80
Schnellstraßen1100
Autobahnen2100/120/130

bis 3,5 t zGG

1 · Beschilderung: weißes Auto auf blauem Grund

2 · Tagsüber von 6-19 Uhr 100 km/h, 19 bis 6 Uhr 130 bzw. 120 km/h gemäß Beschilderung. Gilt für Pkw, Motorrad und Wohnmobile bis 3,5 t.

innerorts50
außerorts80
Schnellstraßen180
Autobahnen280

über 3,5 t zGG

1 · Beschilderung: weißes Auto auf blauem Grund

2 · Tagsüber von 6-19 Uhr 100 km/h, 19 bis 6 Uhr 130 bzw. 120 km/h gemäß Beschilderung. Gilt für Pkw, Motorrad und Wohnmobile bis 3,5 t.

innerorts50
außerorts80
Schnellstraßen1, 390
Autobahnen2, 390

1 · Beschilderung: weißes Auto auf blauem Grund

2 · Tagsüber von 6-19 Uhr 100 km/h, 19 bis 6 Uhr 130 bzw. 120 km/h gemäß Beschilderung. Gilt für Pkw, Motorrad und Wohnmobile bis 3,5 t.

3 · gilt für Anhänger bis 3,5 t zGG. Für Anhänger über 3,5 t zGG: 80 km/h

Tanken und LadenAlle Informationen über Tanken und Laden in Niederlande

Camping und Gespanne

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Übernachten außerhalb von Campingplätzenfür eine Nachtfür mehrere Nächte
auf Straßen und Parkplätzennicht erlaubt1nicht erlaubt1
auf Privatgrundnicht erlaubtnicht erlaubt

1 · in einigen Gemeinden sind spezielle Parkplätze für die Übernachtung ausgewiesen. Zeltcamper können beim sogenannten "Pfahlcamping" an mehreren Dutzend Stellen im Land um einen gekennzeichneten Pfosten campen. Erlaubt sind maximal drei kleine Zelte im Umkreis von 10 m um den Pahl für einen Zeitraum von 72 Stunden. Standorte z.B. unter https://www.kampeermeneer.nl/paalkamperen/ (auf niederländisch)

Besondere Regelungen für Gespanne

Sicherheitsverbindung

In den Niederlanden benötigen sowohl ungebremste als auch gebremste Anhänger eine Sicherheitsverbindung mit dem Zugfahrzeug (Seil/Kabel/Kette oder Abreißleine/"Losbreekkabel").

Seil oder Kette sollen ungebremste Anhänger am Zugfahrzeug halten, falls sie sich von der Anhängerkupplung lösen. Gebremste Anhänger haben ein Abreißseil. Dieses Seil betätigt die Bremse des Anhängers, wenn er sich von der Anhängerkupplung ablöst, und reißt danach ab.

Zusätzlich muss diese Sicherungsverbindung mit Hilfe einer speziellen Öse oder einem Bügel am Zugfahrzeug oder dessen Anhängerkupplung befestigt sein. Es reicht nicht aus, das Sicherungsseil bzw. die Abreißleine lose über die Anhängerkupplung zu legen.

Abmessungen

BreiteLänge
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil) 2.55 m12 m
Anhänger (mit Deichsel) 2.55 m112 m2
Gespann (gesamt) 2.55 m18 m

1 · mit Boot 3 m

2 · einachsiger Anhänger bis 750 kg zGG: 8 m

Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist:

Rijksdienst voor het Wegverkeer RDW

Toelating Exceptioneel Transport

Europaweg 205

2711 ER Zoetermeer

Telefon

+31 598 39 33 30

E-Mail

info@rdw.nl

Internet

www.rdw.nl

Auf dem Weg zum Reiseziel

Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.

Führerschein und Kraftfahrzeug

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.

Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da mit Hilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird.

Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Sie beträgt 0,5.

Für Fahranfänger (in den ersten fünf Jahren) gelten 0,2.

An Schulbussen darf nicht vorbeigefahren werden, wenn die Warnblinkanlage und die gelb-roten Warnleuchten eingeschaltet sind.

Parkverbot an gelb markierten Bordsteinkanten oder Fahrbahnrändern.

In einer Parkscheibenzone, die mit einer blauen Linie gekennzeichnet ist, darf nur mit einer Parkscheibe (keine elektronische) geparkt werden.

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.

Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:

FIA-Leitfaden

Radarwarngeräte

Die Benutzung ist verboten. Das Gerät wird eingezogen und es drohen hohe Geldstrafen.

Dashcam

Erlaubt (Dashcam muss leicht entfernbar sein und die Aufnahmen müssen kontinuierlich überschrieben werden).

Kinder (unter 18 Jahren) und kleiner als 1,35 m müssen in einem Kinderrückhaltesystem mit mindestens ECE 44/03 Standard transportiert werden. Dies gilt sowohl für die Vorder- als auch Rücksitze. Die Verwendung von nach hinten gerichteten Babyschalen/ Kindersitzen auf dem Vordersitz ist in Fahrzeugen mit Beifahrerairbag nur zulässig, wenn der Airbag deaktiviert wurde.

Warnweste nicht obligatorisch. Allen Insassen, die das Fahrzeug nach einem Unfall oder einer Panne außerhalb geschlossener Ortschaften oder auf Autobahnen verlassen, wird dennoch empfohlen, eine Warnweste zu tragen.

Winterreifen

Eine Winterreifenpflicht besteht nicht generell.

Schneeketten

Schneeketten sind auf öffentlichen Straßen verboten. Nur in Ausnahmefällen können Sie mit Schneeketten fahren. Nähere Informationen unter

www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/verkeersveiligheid/vraag-en-antwoord/mag-ik-in-nederland-sneeuwkettingen-gebruiken

Spikes

Verboten.

Für Geschwindigkeitsüberschreitungen und Parkverstöße werden hohe Bußgelder erhoben und die Polizei kann sie an Ort und Stelle erheben.

Es ist zu beachten, dass besonders die Niederlande von den Vollstreckungsmöglichkeiten des EU-Rahmenbeschlusses zur Geldsanktionenvollstreckung Gebrauch machen und nicht bezahlte Geldbußen auch in Deutschland eintreiben.

Parkverstöße von Ausländern werden besonders konsequent verfolgt und teilweise über Inkassobüros eingetrieben.

Unfälle, bei denen Personen verletzt wurden oder erhebliche Sachschäden entstanden sind, müssen der Polizei sofort gemeldet werden. Bei Sachschäden ist die Verwendung des "Europäischen Unfallberichts" zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).

Zufahrtsbeschränkungen

Umweltzonen

In mehreren Städten gibt es Umweltzonen. Sie sind mit "Milieuzone" und der zugelassenen Euronorm beschildert und werden mit Kameras überwacht.

Die Umweltzonen gelten in Amsterdam, Arnhem, Den Haag und Utrecht für Lkw und für dieselbetriebene Pkw. Fahrzeuge müssen für die Einfahrt mindestens die Abgasnorm Euro 4 aufweisen. Ab 2025 sollen die Anforderungen teilweise verschärft werden.

In Breda, Delft, Eindhoven, Haarlem, Leiden, Maastricht, Rijswijk, Rotterdam, `s-Hertogenbosch und Tilburg betreffen sie bislang nur Lkw über 3,5 t zGG.

Eine Registrierung oder eine Umweltplakette ist nicht erforderlich. Fahrzeuge zur Beförderung von Behinderten und über 40 Jahre alte Oldtimer sind von der Umweltzonenregelung befreit.

Gebiet

Das gesamte Gebiet innerhalb des Autobahnrings A10 ist Umweltzone.

Karte der Umweltzone

Betroffene Fahrzeuge

Nicht einfahren dürfen:

  • Für die An- und Abreise auf einen in der Umweltzone liegenden Campingplatz kann für Wohnmobile eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
  • Dieselbetriebene Pkw und Wohnmobile mit den Abgasnormen Euro 0-3
  • Zwei- und Viertaktmopeds mit Erstzulassung vor dem 1.1.2011

Zeiten

Ganzjährig rund um die Uhr.

Gebiet

Teile der Innenstadt sind Umweltzone.

Karte der Umweltzone

Betroffene Fahrzeuge

Nicht einfahren dürfen:

  • Dieselbetriebene Pkw und Wohnmobile mit den Abgasnormen Euro 0-3

Zeiten

Ganzjährig rund um die Uhr.

Gebiet

Im Stadtgebiet gibt es zwei Umweltzonen mit unterschiedlichen Anforderungen.

Karte der Umweltzone für Dieselfahrzeuge Karte der Umweltzone für Mopeds

Betroffene Fahrzeuge

Nicht einfahren dürfen je nach Zone:

  • Dieselbetriebene Pkw und Wohnmobile mit den Abgasnormen Euro 0-3
  • Zwei- und Viertaktmopeds mit Erstzulassung vor dem 1.1.2011

Zeiten

Ganzjährig rund um die Uhr.

Gebiet

Teile der Innenstadt sind Umweltzone.

Karte der Umweltzone

Betroffene Fahrzeuge

Nicht einfahren dürfen:

  • Dieselbetriebene Pkw und Wohnmobile mit den Abgasnormen Euro 0-3

Zeiten

Ganzjährig rund um die Uhr.

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Name: Fr. Dewey Fisher

Birthday: 1993-03-26

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